Das Gebäudeprogramm

Wie reiche ich das Förderprogramm ein?

Das Gebäudeprogramm

Wie reiche ich das Gesuch ein?

Die Bauherrschaft ist bei einer energetischen Sanierung auf eine kompetente Beratung angewiesen, oft bereits beim Einreichen des Gesuchs um Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.

Gesuch wann einreichen?

Das Fördergesuch für das Gebäudeprogramm muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Fördergesuche erhalten keine Fördermittel zugesprochen.

Gesuch wo und wie einreichen?

Zuständig für die Prüfung der Fördergesuche sind die Kantone. Das Fördergesuch muss elektronisch auf dem Portal der jeweiligen kantonalen Energiefachstelle eingereicht werden, zu finden auf unserer Website (bitte immer den entsprechenden Kanton auswählen).

Was mit dem Gesuch einreichen?

Die folgenden Angaben werden verlangt (diese können sich je nach Kanton und Massnahme leicht unterscheiden)

  • Angaben zum Antragsteller; da es ein persönliches Log-in ist, am besten die Angaben derjenigen Person, die auch die Auszahlung erhält (weitere Kontaktpersonen sind möglich, z.B. für technische Nachfragen)
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr, Art des Gebäudes, Verwendung usw.
  • Möglichst detaillierte Sanierungs- und Baupläne sowie Dokumentation der zu sanierenden Bauteile durch Fotos
  • Angaben zu Haustechnik, Dämmung und Energiebezugsfläche
  • GEAK-Bericht (obligatorisch ab 10 000 Franken Förderbeitrag pro Antrag)

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Klima- und Energiepolitik. Es fördert energetische Sanierungen sowie Neubauten nach Minergie-P und GEAK A/A-Standart. Mehr Informationen finden Sie unter Das Gebäudeprogramm

Die Bauherrschaft ist bei einer energetischen Sanierung auf eine kompetente Beratung angewiesen, oft bereits beim Einreichen des Gesuchs um Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.

Gesuch wann einreichen?

Das Fördergesuch für das Gebäudeprogramm muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Fördergesuche erhalten keine Fördermittel zugesprochen.

Gesuch wo und wie einreichen?

Zuständig für die Prüfung der Fördergesuche sind die Kantone. Das Fördergesuch muss elektronisch auf dem Portal der jeweiligen kantonalen Energiefachstelle eingereicht werden, zu finden auf unserer Website (bitte immer den entsprechenden Kanton auswählen).

Was mit dem Gesuch einreichen?

Die folgenden Angaben werden verlangt (diese können sich je nach Kanton und Massnahme leicht unterscheiden)

  • Angaben zum Antragsteller; da es ein persönliches Log-in ist, am besten die Angaben derjenigen Person, die auch die Auszahlung erhält (weitere Kontaktpersonen sind möglich, z.B. für technische Nachfragen)
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr, Art des Gebäudes, Verwendung usw.
  • Möglichst detaillierte Sanierungs- und Baupläne sowie Dokumentation der zu sanierenden Bauteile durch Fotos
  • Angaben zu Haustechnik, Dämmung und Energiebezugsfläche
  • GEAK-Bericht (obligatorisch ab 10 000 Franken Förderbeitrag pro Antrag)

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Klima- und Energiepolitik. Es fördert energetische Sanierungen sowie Neubauten nach Minergie-P und GEAK A/A-Standard. Mehr Informationen finden Sie unter Das Gebäudeprogramm